Die sorgfältige Prüfung
Bevor es von Seiten des Erwerbers zu einem verbindlichen Angebot zum Kauf eines Unternehmens kommt, muss im Rahmen einer Due Diligence das Zielobjekt der Transaktion genau geprüft werden. Nur wenn die Due Diligence positiv ausfällt, macht es überhaupt Sinn ein Angebot für den Erwerb des Unternehmens abzugeben. Die Due Diligence umfasst Allgemeine Bereiche, wie Prospektmaterial und Unternehmenskultur. Den gesamten Finanziellen Bereich mit der gesamten Buchführung und dem Controlling. Die Begutachtung des Marktes und der im Unternehmens angewandten Technik. Die Prüfung der Gesellschaftsverfassung und der Beteiligungsstruktur und vieles mehr. Wird dem Käufer im Rahmen der Due Diligence bewusst, dass das Unternehmen sich für einen Erwerb nicht eignet und nimmt von einem Angebot zum Unternehmenskauf abstand.
- Genaue Prüfung des Zielobjekts
- Prüfung der allgemeinen Bereiche
- Prüfung der finanziellen Bereiche
- Prüfung der Gesellschaftsverfassung
- Prüfung der Beteiligungsstruktur