Unternehmenskauf

Arbeitsrecht

Im Rahmen eines Unternehmenskauf sind immer die Belange der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Geht ein Unternehmen oder ein Unternehmensteil auf einen neuen Eigentümer über, so gehen die Rechte und Pflichten auf dem Arbeitsverhältnis auf den diesen über. Durch den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber des Unternehmens erlischt das bisherige Arbeitsverhältnis zum bisherigen Unternehmensinhaber. Dieses Wechsel des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer nicht Zustimmen, sondern muss hat ein gesetzliches Widerspruchsrecht.