Immer wieder geraten Gesellschafter von GmbHs nach jahrelanger guter Zusammenarbeit in Streit. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Die Lösung einer Gesellschafterauseinandersetzungen stellt die Gesellschaft und die Gesellschafter vor eine großer Herausforderung und verlangt allen Beteiligten viel ab. Ohne professionelle Begleitung durch einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht erscheint die Lösung kaum vorstellbar. Immer ist es notwendig, dass ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht mit Hilfe des Gesellschaftsvertrages die möglichen Handlungsalternativen ermittelt und den Mandanten die Vor- und Nachteile der verschiedenen Instrumente erläutert.
Ausschluss eines Gesellschafters mit Abfindung
Im Rahmen eines Gesellschafterstreits stellt sich immer die Frage, ob ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann, in dem seine Gesellschaftsanteile eingezogen werden und er für seinen Gesellschaftsanteil eine Abfindung erhält. Neben den Regelungen im Gesellschaftsvertrag ist zu beachten, dass der Gesetzgeber und die Rechtsprechung die Einziehung des Gesellschaftsanteils nur unter strengen Voraussetzungen zulässt, da es sich hierbei um die Vernichtung des Geschäftsanteils und der damit verbunden MItgliedschaftsrechte handelt.
Muss eine GmbH eine Abfindung zahlen?
Ja. Auch wenn im GmbHG eine Abfindung nicht geregelt ist, so ist heute allgemein anerkannt, dass ein Ausscheidender Gesellschafter immer einen Anspruch auf den vollen Ersatz des wirtschaftlichen Wertes seines eingezogenen Gesellschaftsanteils hat. Dabei kommt es immer auf den Verkehrswert des Gesellschaftsanteils des ausgeschlossenen Gesellschafters an. Dieser entspricht dem bei Verkauf des Gesellschaftsanteils an einen Dritten zu erzielende Preis. Fehlen entsprechende Vergleichspreise, so muss der Wert des Geschäftsanteils im Rahmen einer Unternehmensbewertung ermittelt werden.