Welche Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH?
Jede natürliche oder juristische Person kann eine GmbH gründen.
Achtung: GbR`s und Erbengemeinschaften sind keine juristischen Personen. Es ist nicht notwendig, dass die Gesellschafter ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Vorausgesetzt ist nur, dass das Stammkapital aufgebracht wird und ein Gesellschaftsvertrag vorliegt der den Mindestanforderungen des GmbHG entspricht.
Voraussetzungen
- Stammkapital aufbringen
- Gesellschaftsvertrag gemäß GmbHG