Welche Beispiele für Kapitalerhöhungen einer GmbH gibt es?
Ein Beispiel für eine Kapitalerhöhung kann die Einzahlung von Barmittel in die GmbH sein. Ein anderes Beispiel ist Einbringung von Maschinen oder Grundstücken in eine GmbH. In diesem Fall spricht man von der Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen. Die Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen kann zum Beispiel auch erfolgen, durch die Aktivierung von selbstgeschaffenen Vermögenswerten. Ein schönes Beispiel ist hier, – ein Unternehmen erstellt ein eigene Software und bedient sich dabei Freelancer als Programmierer. Diese stellen der Gesellschaft ihre Leistung in Rechnung. Nach Fertigstellung der Software wird diese als Vermögensgegenstand zur Kapitalerhöhung genutzt. Die Höhe der Aufwendungen werden als Nachweis für die Höhe des neu geschaffenen Kapitals verwendet, hier spricht man auch von einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Bedarf die Kapitalerhöhung einer GmbH die Beurkundung durch einen Notar?
Jede Kapitalerhöhung des Stammkapitals bei einer GmbH bedarf der Beurkundung durch einen Notar. Durch eine Kapitalerhöhung wird das Stammkapital erhöht. Die Höhe des Stammkapitals ist Bestandteil der Satzung der GmbH. Jede Änderung der GmbH -Satzung bedarf der Beurkundung durch einen Notar. Unterlässt man die Beurkundung der Kapitalerhöhung so ist diese unwirksam. Für die Durchführung einer Kapitalerhöhung ist die Unterstützung eines Fachanwalts für Gesellschaftsrecht von essenzieller Bedeutung, da dieser sie durch den Prozess der Kapitalerhöhung leitet und als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht dafür Sorge trägt, dass alle Rechte und Pflichten im Rahmen der Kapitalerhöhung eingehalten werden.
Was sind die Gründe für eine Kapitalerhöhung?
Die Beschaffung von Kapital ist für jedes Unternehmen ein Dauerthema. Neben der Finanzierung durch Darlehen, ist die Kapitalerhöhung und damit die Finanzierung durch Eigenkapital für GmbHs eine Möglichkeit neue Finanzmittel in das Unternehmen zu bekommen. Der wohl häufigste Grund für eine Kapitalerhöhung bei einer GmbH, ist die Aufnahme eines Investor in eine GmbH. Dieser bringt frische Kapital in die GmbH und durch die Kapitalerhöhung werden neue Anteile geschaffen, die der Investor übernimmt. Dies bezeichnet man als Kapitalerhöhung zur Aufnahme neuer Gesellschafter. Gründe für eine Kapitalerhöhung können sein, dass Gesellschafter einer GmbH keine Abhängigkeit zu Bank wünschen. Auch die Veränderung der Beteiligungsquoten in einer GmbH als Grund für eine Kapitalerhöhung eine Rollen spielen. Oder Geschäftspartner wünschen ein höheres Eigenkapital und begründen damit die Notwendigkeit einer Kapitalerhöhung. Auch die Beteiligung von Mitarbeitern kann ein Grund darstellen das Kapital der Gesellschaft zu erhöhen. Auch die Beteiligung von Mitarbeitern kann einen Grund darstellen das Kapital der Gesellschaft zu erhöhen.
Was bedeutet Verwässerung im Rahmen einer Kapitalerhöhung?
Unter der Verwässerung versteht man die Situation, wenn nach einer Kapitalerhöhung die Beteiligungsverhältnisse unter den Gesellschaftern verändert wurden und die Altgesellschafter nach dem Kapitalerhöhung weniger prozentualen Anteil an der Gesellschaft haben, als vor der Kapitalerhöhung. Beispielsweise kann man sich folgenden Fall vorstellen: Eine GmbH hat ein Stammkapital von 25.000 € und vier Gesellschafter. Alle Gesellschafter sind gleichmäßig an der Gesellschaft beteiligt, dann hat jeder Gesellschaft einen Gesellschaftsanteil in Höhe von 6,250 € und damit 25 % am Stammkapital. Erhöht die Gesellschaft durch eine Kapitalerhöhung ihr Stammkapital auf 30.000 € und nimmt nur ein Gesellschafter an dieser Kapitalerhöhung teil, so erhöht sich dessen Gesellschaftsanteil auf 11.250 € und seine prozentuale Beteiligung erhöht sich von 25 % auf 37,50 %. Die übrigen Gesellschafter werden verwässert und aus ihrer 25-prozentigen Beteiligung wird eine Beteiligung in Höhe von 20,83 %. Die Machtverhältnisse in der Gesellschaft haben sich dadurch verschoben. So können nach der Kapitalerhöhung der Mehrheitsgesellschafter mit zwei weiteren Gesellschaftern sämtliche Entscheidungen in der Gesellschaft treffen, soweit der Gesellschaftsvertrag eine Mehrheit von 75 % der Stimmen erfordert.
Wie ist der Ablauf einer Kapitalerhöhung?
Der Ablauf einer Kapital ist grundsätzlich immer gleich. Zunächst bedarf es eine Kapitalerhöhungsbeschlusses durch die Gesellschafter der GmbH. Der Ablaufplan einer Kapitalerhöhung sieht dann vor, dass die bestehenden Gesellschafter entweder den Wert ihrer Anteile erhöhen oder neue Anteile geschaffen werden, die die Gesellschafter dann übernehmen können. Anschließend zahlen die Gesellschafter ihren Anteil an der Kapitalerhöhung auf das Gesellschaftskonto ein. Der Ablaufplan der Kapitalerhöhung sieht dann die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister vor.
Welche Form der Bilanzierung einer Kapitalerhöhung gibt es?
Die Bilanzierung einer Kapitalerhöhung bei einer GmbH hängt davon ab, welche Form der Kapitalerhöhung gewählt wurde und ist mit dem jeweiligen Steuerberater zu klären. Bei einer Kapitalerhöhung aus Barmittel, erfolgt die Bilanzierung indem die Stammkapitalziffer und die freie Kapitalrücklage entsprechend dem Gesellschafterbeschluss erhöht werden.
Für die Durchführung einer Kapitalerhöhung ist die Unterstützung eines Fachanwalts für Gesellschaftsrecht von essenzieller Bedeutung, da dieser sie durch den Prozess der Kapitalerhöhung leitet und als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht dafür Sorge trägt, dass alle Rechte und Pflichten im Rahmen der Kapitalerhöhung eingehalten werden.