Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH wird häufig nicht nur aus Haftungsfragen erwogen. Viele Einzelunternehmer werden von ihren Auftraggebern nur noch beauftragt, wenn diese die Rechtsform einer GmbH haben, da Großunternehmen die Konsequenzen der Scheinselbstständigkeit scheuen.
Ablauf einer GmbH Umwandlung
- Erstellung des aktuellen Jahresabschlusses
- Feststellung der Umwandlungsfähigkeit
- Erstellung eines Gesellschaftsvertrages
- Aufbau des Ausgliederungsberichts und nötigen Urkunden
- Beurkundung der Umwandlung
- Eintragung ins Handelsregister
Vorteile
- Haftungsausschluss
- Ansehen am Markt
- Leichte Übertragung
- Steuerliche Vorteile
- Akzeptanz bei Großunternehmen
- Eigener Firmenname
Bevor sie ihr Unternehmen in eine GmbH umwandeln, müssen sie zunächst den aktuellen Jahresabschluss erstellen, damit festgestellt werden kann, ob das Unternehmen über ausreichend Kapital verfügt, um in eine GmbH umgewandelt werden zu können.
Des Weiteren müssen sie mit dem Steuerberater die steuerliche Situation des Unternehmens besprechen, um keine bösen Überraschung nach der Umwandlung in eine GmbH zu erleben. Sind mehr als ein Gesellschafter vorhanden, so muss für die GmbH eine Gesellschaftsvertrag entworfen werden. Dieser Gesellschaftsvertrag sollte mindestens die Einberufung der Gesellschafterversammlung, die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, die Einziehung des Gesellschaftsanteiles, die Kündigung, den Tod eines Gesellschafters sowie die Errechnung des Abfindungsanspruches regeln.
Auch müssen sie bedenken das durch die Umwandlung ihres Einzelunternehmens andere Steuern fällig werden. Bis wurden sie zur Einkommensteuer veranlagt. Nach der Umwandlung ihres Einzelunternehmens in eine GmbH, ist die GmbH Körperschaftsteuerpflicht. sie als der Geschäftsführer der GmbH sind mit ihrem Gehalt Einkommensteuerpflichtig. Für Umwandlungen im Rahmen des Umwandlungsgesetzes ist das Umwandlungssteuerrecht anzuwenden.